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Nutzungsbedingungen

Allgemeine  Geschäfts-  und  Lieferbedingungen

(im  weiteren  AGLB)  

1. Einführung

1.1  Dieses  Dokument  stellt  einen  untrennbaren  Bestandteil  jedes  Kooperations-  Vertrages, Kaufvertrages  oder  Werkvertrages  (nachfolgend  “Vertrag”)  dar,  der  zwischen  WP  HEATER Volkmar  Philipp  und  dem  Partner  eingegangen  wird.  Es  dient  dazu,  die  Rechte  und Pflichten  beider  Vertragsparteien  zu  bestimmen. Die  Bestimmungen  der  AGB  sind  für  beide Vertragsparteien  bindend,  soweit  nicht  im Einzelfall  gesonderte  Vereinbarungen  geschlossen  werden.

2. Begriffsdefinition

2.1  Unter  Waren  werden  Wärmepumpen,  Zubehör  von  Wärmepumpen  (Speicher,  Boiler  usw.) und  andere  entsprechende  Produkte  des  Angebotes  zum  festgelegten  Zeitpunkt  und entsprechend  der  aktuell  gültigen  Preisliste  von  WP  HEATER  verstanden.

2.2  Das  Datum  oder  der  Zeitpunkt  der  Übergabe  der  Waren  an  den  Partner  wird  in  allen  Fällen als  das  Datum  bzw.  der  Zeitpunkt  der  Annahme  der  Ware  durch  den  Partner  oder  eine vertraglichen  Beförderer  am  Ort  der  Übergabe  der  Ware  verstanden.

2.3  Als  Ort  der  Übergabe  der  Ware  an  den  Partner  wird  in  allen  genannten  Fällen  das  Lager von  WP  HEATER  in  01689  Weinböhla,  Ehrlichtweg  3-9,  Deutschland verstanden.

2.4  Der  Zeitpunkt  der  Übergabe  an  den  Endanwender  wird  in  allen Fällen als das Datum der offiziellen  Inbetriebnahme  einer  funktionierenden  Installation,  deren  Komponenten einschließlich  einer  Wärmepumpe  für  die  dauerhafte  Benutzung  durch  den  Endanwender verstanden.

3. Preise

3.1  Der  Preis  der  Ware  wird  anhand  der  aktuell  gültigen  WP  HEATER  Export-Preisliste,  die  auf www.wpheater.de  veröffentlicht  ist  und  der  gültigen  Rabatt- Vereinbarung  zwischen

WP  HEATER  und  dem  jeweiligen  Partner  ermittelt  und  ab  Bestätigung  einer  Bestellung  durch  WP  HEATER,  als gültig  vereinbart.  Die  Rabatt-Liste enthält  den  Nachlass  auf  die  jeweils  gültige  Export-   Preisliste,  die  WP  HEATER  dem  Partner  vereinbarungsgemäß  gewährt.

3.2  Die  Export-  Preisliste  stellt  den  empfohlenen  Endkundenpreis  vom  Lieferant  WP  HEATER dar,  dient  der  Ermittlung  des  Einkaufspreises  für  den  Partner,  ist  aber  für  dessen Weiterverkauf  nicht  bindend.

3.3  Der Preis  einer  Ware  wird  als  Ex  Works  (ab  Werk)  aus  dem  Lager  der  WP  HEATER  in

01689  Weinböhla,  Ehrlichtweg  3-9,  Deutschland  bestimmt.

3.4  Sobald  WP  HEATER  die  Export  Preisliste  oder  die  Rabatt  Liste  ändert,  kann  der  Partner nach  schriftlichem  Erhalt  dieser  Änderung,  Waren  nach  der  bisherigen  Export-Preisliste und  Rabatt-Liste  für  die  folgenden  30  Tage  bestellen.

3.5  Insofern  sich  WP  HEATER  und  der  jeweilige    Partner  auf  einem  speziellen  Preis  der Waren  einigen,  muss  diese  Vereinbarung  schriftlich  in  einem  Vertrag  vorgenommen werden.

4. Bestellung von  Waren,  Auftragsbestätigung,  Übergabe  von  Waren  und  Leistungsbedingungen,  Versand

4.1  Der Partner sendet seine Bestellung für Waren ausschließlich an die folgende Emailadresse: order@wpheater.de

4.2  Der  Partner  sendet  seine  Aufträge  an  WP  HEATER  ausschließlich  auf  dem  gültigen Formular, in dem  eine  genaue  Spezifikation  der  bestellten  Ware  nach Bestell- Codes  anzugeben  ist,  der  gewünschte  Liefertermin  und  für  jede  Wärmepumpe,  die  vollständige  Installationsadresse  und  den  Namen  des  Endkunden,  einschließlich  Telefon-und  E-Mail-Kontakt  zu  diesem  Endkunden.  Das  Bestellformular  ist auf  der Internetseite von WP  HEATER: www.wpheater.de  veröffentlicht.

4.3  WP  HEATER  bestätigt  die  Bestellung  des  Partners  und  ein  realistisches  Datum  für  die Waren-Übergabe  an  den  Partner  per  E-Mail  in  der  Regel  innerhalb  von  zwei  Werktagen nach  dem  Tag  des  Eingangs  der  Bestellung.  Ist  eine  Bestellung  unvollständig  oder unrichtig  ausgefüllt,  so  wird  WP  HEATER  diese  zur  Berichtigung  an  den  Partner zurücksenden.

Die  Frist  für  die  Lieferung  der  bestellten  Ware  beginnt  mit  dem  Datum der  Auftragsbestätigung  durch  WP  HEATER.

4.4  Bei  Bezahlung  der  Ware  mittels  Vorauszahlungen,  bestätigt  mit  der  Bestellung,  ist  der Zeitpunkt  der  Übergabe  der  Ware  an  den  Partner  an  den  fristgemäßen  Eingang  des Vorschusses  gebunden.  Gibt  es  eine  Verzögerung  bei  der  Zahlung  von Vorauszahlungen,  erfolgt  die  Verschiebung  der  Warenübergabe  automatisch  im  selben  Maße  wie  die  Verzögerung  der  Zahlung.

 4.5  Eine  bestätigte  Bestellung  ist  verbindlich  für  beide  Vertragsparteien  und  kann  nicht einseitig  geändert  werden.  Wird  eine  Änderung  an  einer  bestätigten  Bestellung  durch den  Partner  gefordert  und  beiderseits  geprüft  und  genehmigt,  kann  dies  dazu  führen, dass  die  Laufzeit  bis  zur  Übergabe  der  Ware  an  den  Partner  entsprechend  verlängert wird.

 4.6  Der  Ort  der  Übergabe  /  der  Annahme  der  Ware  zum  /  vom  Partner  oder  des vertraglichen  Beförderers,  d.h.  der  Ort  der  Leistung,  ist  das  Lager  von  WP  HEATER  in

                01689  Weinböhla,  Ehrlichtweg  3-9,  Deutschland.

 4.7  Steuerpflicht  bezüglich  der  Lieferung  wird  am  Tag  der  Übergabe  der  Ware  an  den Partner  am  Ort  der  Übergabe  der  Ware  an  den  Partner  in  Gang  gesetzt.

4.8  Die Ware  kann  durch  eine  vertraglichen  Transporteur,  durch  die  eine  oder  andere  der Vertragsparteien  oder  durch  den  Partner  in  Person  übernommen  werden.  Sofern  nichts anderes  vereinbart,  werden  die  Transportkosten  durch  den  Partner  gezahlt.

4.9  Die  Anzahl  der  Bestandteile  der  Lieferung,  die  Bestellung  des  Versands,  muss  eine eindeutige  Liefer-  und  Beförderungsdokumentation  ausweisen,  die  mit  der  jeweiligen Auftrags-und  Job  Nummer  identifiziert  werden  kann.

4.10  WP  HEATER  gewährleistet  eine  sachgerechte  Verpackung  der  Waren,  so  dass  die Ware  während  des  Transports  nicht  beschädigt  werden  kann.  WP  HEATER  kann  auf Anfrage,  gegen  eine  Gebühr,  auch  für  zusätzliche  Anforderungen  an  das  Verpacken  von  Gütern  sorgen.

 4.11  Die  folgenden  Dokumente  werden  mit  jeder  Wärmepumpe  geliefert:

–  Konformitätsbescheinigung;

–  grundlegenden  technischen  Daten  bezüglich  der  Wärmepumpe;

–  kältetechnische-,  hydraulische  und  elektrischen  Zeichnungen  die  Wärmepumpe betreffend;

–  Montageanleitung;

–  Anweisungen  für  die  Steuerung;

–  Service-  und  Inbetriebnahme-  Buch.

 4.12  Es  wird  ein  Warenbegleitschein  (Lieferschein)  für  alle  Waren  mit an  den  Partner übergeben.  Dieser  wird  an  den  Transporteur  übergeben  oder,  im  Fall  der  Abholung durch  eine  Person  in  Vertretung  des  Partners  an  diese  und  wird  gleichzeitig  auf  der Verpackung  der  Ware  angebracht.

 4.13  Der  Partner  ist  voll  verantwortlich  für  die  Versicherung  der  Waren  gegen  Schäden während  des  Versands.  Wenn  WP  HEATER  den  Versand  der  Ware  veranlasst,  muss  der Partner schriftlich, rechtzeitig  vor  jeder  Transportanforderung  über  die  zu tätigende  Versicherung  der  Güter  während  des  Transports  informieren.

4.14  Das  Eigentum  an  den  Waren  und  Ausrüstungen  die  auf  Grund  eines  Vertrages  an den  Partner  geliefert  wurden,  geht  mit  dem  vollständigen  Eingang  der  Zahlung  des  Kaufpreises  auf  das  Konto  von  WP  HEATER,  an  den  Partner  über.

 4.15  Bei der Durchführung von Arbeiten  und  Dienstleistungen  zu  denen WP  HEATER ermächtigt ist,  ist  in Ausnahmefällen,  um  die  Erfüllung  der  vertraglichen  Verpflichtungen oder  eines  Teils  davon  sicherzustellen,  WP  HEATER  berechtigt,  die  Verpflichtungen  im  Namen  von  WP  HEATER  durch  eine  dritte  Person  erfüllen  zu  lassen.  In  einem  solchen Fall  ist  WP  HEATER  verpflichtet,  den  zuständigen  Partner  ohne  Zeitverzug  zu informieren  und  die  Rechte  und  Pflichten  aus  dem,  mit  dem   Partner  eingegangen Vertrag  an  Dritte  zu  übertragen  und  die  eingegangenen  Verpflichtungen  erfüllen  zu lassen.

5. Bedingungen für  Zahlung  und  Abrechnung

 5.1  Der  Partner  zahlt  die  erste  Vorauszahlung  in  Höhe  von  50%  des  Gesamtpreises  der Bestellung  spätestens  innerhalb  von  14  Tagen  nach  dem  Datum  der  Bestätigung  der Bestellung  durch  WP  HEATER.  Den  Zeitpunkt der  Zahlung  versteht  sich  als  das Datum,  an  dem  der  Betrag  dem  Konto  von  WP  HEATER  gutgeschrieben  wurde.

 5.2  Der  Partner  zahlt  den  Restbetrag,  d.h.  50%  des  Gesamtpreises  der  Bestellung  als zweite  Vorauszahlung  vor  dem  Versand  der  bestellten  Waren  an  WP  HEATER, vor dem  Zeitpunkt  der  Waren-Übergabe  an  den  Partner  oder  dessen  beauftragten,  bzw. einen  Transporteur.  Als Zeitpunkt  der  Zahlung  gilt  das  Datum,  an  dem  der  Betrag  dem  Konto  von  WP  HEATER  gut geschrieben  wurde.

5.3  Stehen  die  Waren  bereit,  um  an  den  Partner  übergeben  zu  werden  und  ist  der  Zeitpunkt  der  Übergabe  der  Ware,  der  von  WP  HEATER  bestätigt  wurde,  vergangen, ist  WP  HEATER  berechtigt,  die  Zahlung  der  Restsumme  zu  verlangen,  d.h.  50%  des  vollen  Preises  der  Bestellung  innerhalb  von  weiteren  14  Tagen  oder  vor  der  nun  verspäteten  Übergabe  der  Ware,  je  nachdem,  welches  Ereignis  zuerst  eintritt.

5.4  Der  Partner  erhält  jeweils  eine  Rechnung  für  beide  Vorauszahlungen  von  WP  HEATER mit  der  Auftragsbestätigung

5.5  WP  HEATER  stellt  eine  Gesamtrechnung  aus,  die  die  Vorauszahlungsrechnungen  des Partners  an  WP  HEATER,  nach  der  Übergabe  der  Ware  an  den  Partner,  ersetzt.

5.6  Wenn  die  erste  oder    zweite  Vorauszahlung  innerhalb  von  30 Tagen  nach  Fälligkeit  der Zahlung  durch  den  Partner  nicht  erfolgt,  wird  die  Bestellung  storniert  und  WP  HEATER kann  dem  Partner  eine  Stornogebühr  nach  Abs.  6.3  dieser  AGLB  auferlegen.

5.7  WP  HEATER  und  der  Partner  können  andere  Bedingungen  der  Zahlung  in  einem Vertrag  im  gegenseitigen  Einvernehmen,  schriftlich  festsetzen.

6. Vertragsstrafen

6.1  Bei  Überschreiten  der  Fälligkeit  der  Rechnungen  für  Vorauszahlungen  oder  sonstiger Rechnungen  durch  den  Partner,  ist  WP  HEATER  berechtigt,  dem  Partner  eine Vertragsstrafe  von  0,05%  für  jeden  Tag  des  Verzugs  zu  berechnen.

6.2  Im  Falle  der  Nichteinhaltung  der  bestätigten  Warenübergabe  durch  WP  HEATER  an den  Partner  um  mehr  als  7  Tage,  ist  der  Partner  berechtigt,  WP  HEATER  eine    Vertragsstrafe  von  0,05%  für  jeden  weiteren  Tag  der  Verzögerung  zu  berechnen.

6.3  Bei  Stornierung  einer  bestätigten  Bestellung  entsprechend  Abs.  5,6  dieser  AGLB,  zahlt der  Käufer  dem  Verkäufer  eine  Stornogebühr  von  5%  des  Bestellwertes.

7. Territorium, Exklusivität

7.1  Das  Territorium  ist  zu  verstehen,  als  die  Region,  in  der  die  Partner  aktive Handelstätigkeit  mit  WP  HEATER  Waren  und  Produkten  durchführt.  Der  Partner  muss in  der  Lage  sein,  alle  kaufmännischen  und  technischen  Dienstleistungen  für  den  Verkauf  von  Waren  gewährleisten zu können .

7.2  WP  HEATER  und  der  Partner  können  in  einem  Vertrag  das  geografische  Gebiete bestimmen,  in  dem  WP  HEATER  dem  Partner  Exklusivität  in  der  Zusammenarbeit     anbietet,  d.h.  WP  HEATER  darf  auf  dem  in  Frage  kommenden  Gebiet  nicht  mit anderen  Partnern  kooperieren.

7.3  Die  Exklusivität  erlischt  automatisch  am  30.  Juni  des  Folgejahres,  in  dem  der  Partner weniger  Wärmepumpen  von  WP  HEATER  kauft,  als  für  das  vorangegangene Kalenderjahr  als  Anzahl  der  zu  kaufenden  Wärmepumpen  vertraglich  vereinbart  wurde.

7.4  Eine  Exklusiv-  Vertrag  kann  schriftlich  mit  einer  Frist  von  6  Monaten  gekündigt  werden.

8. Geschäftliche und  Marketingaktivitäten

8.1  Der  Partner  sorgt  in  seinem  Territorium  für  solche  geschäftliche  und  Marketing- Aktivitäten,  welche  ein  maximales  wirtschaftliches  Ergebnis  im  Verkauf  der  Waren  erreichen.

8.2  WP  HEATER  gewährt  dem  Partner  maximal  mögliche  wirtschaftlichen  und  Marketing-Unterstützung  für  seine  kommerziellen  und  Marketing  Aktivitäten.

8.3  Jede  Art  finanzieller  Beteiligung  seitens  WP  HEATER  in  diesen  Geschäfts-und              Marketing-Aktivitäten  wird    individuell  besprochen  und  nach  Vereinbarung  schriftlich     bestätigt.

8.4  Der  Partner  ist  verpflichtet,  WP  HEATER  einen  vollständig  ausgefüllten  “Marketing Report”  für  das  jeweilige  Kalenderjahr  mit  angeforderten  Unterstützungsterminen  zu  schicken.

8.5  Der  Partner  ist  verpflichtet,  WP  HEATER  schriftlich  über  aktuelle  Zusammenarbeit  mit einem  konkurrierenden  Hersteller  von  Wärmepumpen  zu  informieren.

9. Installation, Inbetriebnahme,  Übergabe  der  Arbeit,  Internet-Anschluss,  Wartung

9.1  Der  Partner  sorgt  für  die  Installation,  Inbetriebnahme,  Ordnungsmäßigkeit  der  Arbeit, Übergabe  und  Wartung  der  Produkte  unabhängig  vom  Endkunden.  Ferner  gewährleistet  er  eigenständig  die  Verbindung  der  Wärmepumpe  mit  dem  Internet.  Der Partner  gewährleistet,  dass  alle  diese  Tätigkeit  im  eigenen  Namen,  auf  eigene  Kosten und  in  Übereinstimmung  mit  der  technischen  Dokumentation,  der  WP  HEATER Installationsanleitung  und  den  Anweisungen  von  WP  HEATER  in  einer  solchen  Qualität  ausgeführt  werden,  dass  der  gute  Handelsnamen  und  die  Marke  WP  HEATER  nicht  in  irgendeiner  Weise  beschädigt  werden.

9.2  Der  Partner  trägt  die  volle  Verantwortung  für  seine  Tätigkeit  entsprechend  Abs.  9.1.  Der Partner  sorgt  für  die  entsprechende  Verantwortung  in  seinem  eigenen  Unternehmen oder  durch  Personen,  die  geschult  und  autorisiert  von  WP  HEATER  oder  deren Partner,  wurden.  Wo  der  Partner  nicht  in  der  Lage,  ist  diese  Aktivitäten  zu gewährleisten,  kann  dies  in  Ausnahmefällen,  von  WP  HEATER  übernommen  werden,  die  im  Zusammenhang  mit  dieser  Tätigkeit  entstehenden  Kosten  werden  dem                Partner  berechnet.

9.3  Unter  Inbetriebnahme  einer  Wärmepumpe  versteht  man  die  Überprüfung  der  gesamten Installation,  die  Inbetriebnahme  Aktivierung  der  Wärmepumpe  und  die  anschließende  Messung  und  Dokumentation  der  Werte  in  das  Inbetriebnahme  Handbuch.

9.4 Der  Inbetriebnahme  Nachweis  ist  ein  Standard-  WP  HEATER  Dokument  und  auf  der WP HEATER  Internetseite www.wpheater.de, verfügbar.  Sinn  dieser  Tätigkeit  ist  es,  die  erforderliche  Qualität  der  Arbeit  zu  gewährleisten  und  zu  dokumentieren,  dass  die Wärmepumpe  unter  Standard-Arbeitsbedingungen  arbeitet.

9.5  Im  Nachweis  der  Übergabe  und  mit  der  Bestätigung  der  Leistungserbringung  durch  den Auftragnehmer    dokumentiert  der  Endbenutzer  die  Übernahme  der  Wärmepumpe  und  Akzeptanz  der  ausgeführten  Arbeit.

9.6  Der  Nachweis  der  Übergabe  und  die  Bestätigung  der  Leistungserbringung  beschreibt  die  vertragsgemäß  durchgeführten  Arbeiten,  eine  Liste  aller  übergebenen  Dokumente  (z.  B.  Design-Projekt,  Wärmeverlust  Berechnung,  Druck  Prüfbericht  etc.)  und  bestätigt  die  Funktion  der  Wärmepumpe  im  Betrieb.  Er  enthält    gegebenenfalls  eine  Liste  von  geringfügigen  Mängeln  und  Nacharbeiten,  wenn  diese  auftreten  sollten.  Der  Nachweis der  Übergabe  und  die  Bestätigung  der  Leistungserbringung  ist  kein  Standard-WP  HEATER-Dokument  und  wird  durch  die  Partner  nach  Bedarf  erstellt.

9.7  Der  Partner  archiviert  eine  Kopie  des  Nachweises  der  Übergabe  und  die  Bestätigung der  Leistungserbringung  in  seiner  Dokumentation  und  ist  verpflichtet,  diese  für  die gesamte  Dauer  der  Gewährleistungsfrist  des  Endbenutzers  verfügbar  zu  haben.  Im            Falle  eines Garantieanspruchs  und  auftretendem  Klärungsbedarf  bildet  es  die Grundlage  für  Garantieansprüche  gegenüber  WP  HEATER.

9.8  WP  HEATER  ist  berechtigt,  entweder  selbst  oder  durch  eine  andere  Person,  eine Inspektion  der  Qualität  der  Arbeit  und  Dienstleistungen  der  Partner  durchzuführen  und  die  Zufriedenheit  der  Endkunden  mit  diesen  Diensten  zu  überprüfen.  Im  Fall  von schwerwiegenden  oder  wiederkehrenden  Mängeln  kann  WP  HEATER  aus  seinem  Vertrag  mit  dem  Partner,  mit  sofortiger  Wirkung  zurücktreten.

10.Garantie

10.0.1  WP  HEATER  gewährt  eine  Garantie  auf  die  gelieferte  Ware,  gemäß  den festgelegten  und  vorgesehenen  Bestimmungen  und  Bedingungen  in  diesem  Dokument.

10.1    Garantiedauer  und  grundsätzliche  Informationen

10.1.1  Eine  Standard-Gewährleistungsfrist  von  12  Monaten  ab  dem  Zeitpunkt  der               Übergabe  an  den  Partner  wird  auf  alle  geliefert  Waren,  mit  Ausnahme  von Wärmepumpen,  gewährt.

10.1.2  Auf  alle  WP  HEATER  Wärmepumpen  ist  eine  Standard-Gewährleistungsfrist              von  24  Monaten  ab  dem  Zeitpunkt  der  Übergabe  an  den  Endverbraucher,  bei  nicht  mehr  als  6 Monaten  ab  dem  Zeitpunkt  der  Übergabe  an  den  Partner, vorgesehen.

10.1.3  WP  HEATER  bietet  eine  Garantie  von  4 Jahren,  d.h.  48  Monate  ab  dem  Datum der  Übergabe  an  den  Endverbraucher  und  nicht  mehr  als  54  Monate  ab  dem  Zeitpunkt  der  Übergabe  an  den  Partner  auf  Wärmepumpen,  für  die  der  Partner die  Bedingungen  zur    Anerkennung  eine  speziellen  erweiterten  Garantie erfüllt.

10.2 Definition und Umfang der Garantie

10.2.1 Eine  Standard-Gewährleistung  nach  Abs.  10.1.1  und  10.1.2  und  die  spezielle erweiterte  Garantie  auf  Wärmepumpen  nach  Abs.  10.1.3  dieses  Dokumentes beziehen  sich  auf  Mängel,  Störungen  und  funktionelle  Eigenschaften  der  gelieferten Waren,  die  nicht  Gegenstand  einer  Einschränkung  der  Garantie  (siehe  Punkt  5 dieses  Dokuments)  sind.

10.2.2  Räumt WP  HEATER eine  Garantie  ein, deckt diese WP  HEATER Gewährleistung  die  kostenfreie  Lieferung  eines  neuen  Ersatzteils,  inkl.  Versand,  an den  Unternehmenssitz  des  Partners  oder  an  die  Adresse  der  Installation  der Wärmepumpe.  Sofern  die  Vertragsparteien  einverstanden  sind,  kann  der  Partner das  neue  Ersatzteil  selbst  beschaffen  und  WP  HEATER  wird  im  Falle  eines  anerkannten  Garantieanspruches  die  Kosten  übernehmen.  Diese  Vorgehensweise  bedarf  der  vorherigen  Absprache.

10.2.3 WP  HEATER berechtigt zu  fordern, dass das defekte Teil zur Beurteilung oder  zur anschließenden  Diskussion  mit  den  Hersteller  an  WP  HEATER  geschickt wird,  so  hat  der  Partner  das  defekte  Ersatzteil  an  WP  HEATER  zu  senden.  Die Kosten  dieser  Reparatur  werden  ebenfalls  durch  die  Garantie  abgedeckt.

10.2.4    Ist  der  Partner  nicht  in  der  Lage,  das  defekte  Teil  auf  Anfrage  zurück  an WP  HEATER  zu  schicken,  so  wird  auf  dieses  Teil  keine  Garantie  gewährt.

10.3    Bedingungen  zur  Gewährung  einer  Standard-Garantie  auf  Waren,  ausgenommen bei  Wärmepumpen

10.3.1  Die  Ware  muss  nach  den  Regeln  des  Herstellers  oder  von  WP  HEATER installiert  werden.

10.3.2  Der  Partner  darf  keine  rückständigen  Zahlungen  gegenüber  WP  HEATER haben,  deren  Fälligkeitsdatum  überschritten  wurde.

10.4  Bedingungen  zur  Bereitstellung  einer  Standard-Garantie  auf  Wärmepumpen

10.4.1  Der  Partner  ist  verpflichtet,  die  folgenden  Nachweise  bezüglich  der installierten  Wärmepumpe  aufzubewahren:

                –  Ein  ordnungsgemäß  ausgefülltes  Inbetriebnahme  Dokument;

                –  Nachweis  der  Übergabe  und  der  Bestätigung  der  Leistungserbringung;

                –  Ein  Maschinenraum-  Anschlussplan

10.4.2  Der  Partner  darf  keine  rückständigen  Zahlungen  für  eine  Wärmepumpe gegenüber  WP  HEATER  haben,  deren  Fälligkeitsdatum  überschritten  wurde.

10.4.3  Der  Partner  sorgt  dafür,  dass  der  Endbenutzer  die  folgenden  Dokumente                 spätestens  am  Tag  der  Übergabe    erhält:

                –  Ein  ordnungsgemäß  ausgefülltes  Inbetriebnahme  Dokument;

                –  Nachweis  der  Übergabe  und  der  Bestätigung  der  Leistungserbringung;

                –  Ein  Service-Handbuch;

                –  Einweisung  in  die  Bedienung  der  Wärmepumpe  oder  gegebenenfalls  die  auszuführenden  Tätigkeiten.

10.4.4  Der  Partner  erklärt  dem  Endverbraucher,  seinen  Geschäftspartnern  und  Kunden  eindeutig    und    schriftlich  die  Garantiebedingungen.  Er  muss  dies  auf Anfrage  gegenüber  WP  HEATER  bestätigen  können.

10.4.5  Voraussetzung  für  die  Bereitstellung  einer  Garantie  für  Sole-Wasser  und  Wasser-Wasser-Wärmepumpen  ist  die  richtige  Dimensionierung  der  Energiequelle  nach  WP  HEATER  Regeln,  so  dass  das  Gerät  unter  Standardbedingungen  arbeiten  kann.

10.4.6  Voraussetzung  für  die  Bereitstellung  einer  Garantie  für  alle  Typen  von Wärmepumpen  ist  richtige  Auslegung  des  Gerätes  bezüglich  des  Wärmebedarfes  des  Gebäudes,  die  richtige  Auswahl  der  Größe  des Pufferspeichers,  des  Warmwasserspeicher  und  seines  internen Wärmetauschers  bzw.  eines  externen  Wärmetauscher, Wärmetauschers, dem die Heizleistung der  Wärmepumpe  zugeführt  wird und ausreichende Frostschutzmaßnahmen.

10.4.7  Nur  der  Partner  oder  ein  Unternehmen,  das  trainiert  und  autorisiert  durch WP  HEATER  oder  eines  Partners  wurde,  ist  berechtigt    eine  WP  HEATER Wärmepumpe  zu  installieren,  in  Betrieb  zu  nehmen  oder  zu  reparieren.

10.4.8  Der  Partner  ist  verpflichtet,  die  Liste  der  geschulten  und  autorisierten Personen  und  Firmen  im  Sinne  des  vorstehenden  Absatzes  dieses  Vertrags zu  aktualisieren  und  diese  Liste  auf  Anfrage  an  WP  HEATER  zu  übermitteln.

10.4.9  Festgestellte  Mängel  müssen  unverzüglich  gemeldet  werden.  Etwaige Mehrkosten,  die  sich  aus  einer  ungerechtfertigten  Verzögerung  in  der  Berichterstattung  der  Mängel  ergeben,  werden  nicht  durch  die  WP  HEATER                 Garantie  abgedeckt.

10.4.10  Indirekte  und  Folgeschäden,  die  ihren  Ursprung  in  der  Installation  und  dem Betrieb  der  Anlage  haben,  sind  nicht  von  der  Garantie  abgedeckt.

10.5  Bedingungen  für    eine  erweiterte  Garantie  auf  Wärmepumpen

10.5.1  Die  Bedingungen  für  die  Gewährung  einer  erweiterten  Garantie  auf Wärmepumpen  unter  Ziffer  10.1.3  dieses  Dokuments  sind  an  die  Erfüllung         aller  Bedingungen,  unter  Abs.  10.4  dieses  Dokuments  gebunden.

10.5.2  Weitere  grundlegende  Voraussetzungen  die  für  die  Anerkennung  einer  erweiterten  Garantie  auf  eine  Wärmepumpe  erforderlich  sind.

Es  sind  in  der  Reihenfolge  nachzuweisen:

–  Ein  Service-Handbuch;

–  Einweisung  in  die  Bedienung  der  Wärmepumpe  oder  gegebenenfalls  die auszuführenden  Tätigkeiten.

–   eine  Kopie  eines  ordnungsgemäß  ausgefüllten  Inbetriebnahme  Dokuments

–  Nachweis  der  Übergabe  und  der  Bestätigung  der  Leistungserbringung

–  Maschinenraum  Anschlussdiagramm

und an die Emailadresse: warranty@wpheater.com  innerhalb  von  10  Tagen  nach  dem Zeitpunkt  der  Übergabe  an  den  Endverbraucher  senden.    

Die  funktionsfähige  Verbindung  der  Wärmepumpe  mit  dem  Endverbraucher  ist herzustellen und spätestens  innerhalb  von  30 Tagen   nach  dem  Zeitpunkt  der Inbetriebnahme  an  WP  HEATER  die Daten für das  Einloggen  in  den  funktionierenden  Zugang  zu  dieser  Wärmepumpe durch das Internet,  zu  übermitteln.

10.5.3  Gibt  es  Änderungen  an  den  Parametern  der  Verbindung  (z.B.  IP-Adresse)  ist  der  Partner  verpflichtet,  WP  HEATER  über  diese  Änderung  nachweisbar,  unverzüglich  zu  informieren.  Ebenso  ist  der  Partner  verpflichtet,  WP  HEATER  aktuelle  Kontaktinformationen  zu  liefern.

10.5.4  WP  HEATER  ist  ermächtigt,  die  ordnungsgemäße  Verbindung  der Wärmepumpe  mit  der  Internet-Anwendung  zu  überprüfen.  Im  Falle  der Unterbrechung  der  Verbindung  oder  einer  Veränderung,  die  es  unmöglich macht,  den  Betrieb  der  Wärmepumpe  zu  überwachen,  ist  WP  HEATER berechtigt,  unverzügliche  Wiederherstellung  der  Verbindung  durch  den Partner  zu  verlangen.  Ist  die  funktionierende  Verbindung  nicht  spätestens innerhalb  von  30  Tagen  nach  der  nachweisbaren  Aufforderung  von  WP HEATER  wiederhergestellt,  erlischt  die  erweiterte  Garantie,  sofern  die Vertragsparteien  nichts  anderes  vereinbaren.

 10.5.5  WP  HEATER  gewährt  keine  erweiterte  Garantie  auf  eine  Wärmepumpe,  deren  Gesamtleistung  einen  Wert  von  50  KW  oder  einer  Anlage,  bei  der  ein Investor  und  der  Betreiber  der  Wärmepumpe  eine  juristische  Person  ist,  es  sei  denn  mit    WP  HEATER  ist  vertraglich  etwas  anderes  vereinbart.

10.6  Einschränkung  der  Gewährleistung  für  Produkte.  Die  Garantie  gilt  nicht  für:

 10.6.1  Schäden,  die  durch  unsachgemäße  Lagerung  und  Handhabung  eingetreten  sind.

 10.6.2  Mängel,  die  durch  Nichtbeachtung  der  Installationsanweisungen  von  WP HEATER  entstanden  sind  und  der  Verwendung  für  andere  Zwecke  als  die  vorgeschriebenen;

10.6.3  Mängel,  die  infolge  fehlerhaften  Betriebes  entgegen  der  Betriebsanweisung  entstanden  sind;

10.6.4  falsche  Projektierung,  falsche  Dimensionierung  der  Heizleistung  bezogen  auf  den  Wärmebedarf;

10.6.5  Mängel,  die  infolge  fehlerhafter  Verbindung  zum  System  oder  einen  Mangel  des  Systems,  der  die  Einhaltung  der  vorgeschriebenen  Betriebs- und  technischen  Bedingungen  für  das  reibungslose  Funktionieren  der  Produkte,  verhindert.

10.6.6  Schäden  als  Folge  unsachgemäßer  Eingriffe  durch  Unbefugte;

10.6.7  Produkte,  die  von  einem  Unternehmen  installiert  oder  in  Betrieb  genommen wurden,  das  nicht  trainiert  und  von  WP  HEATER  oder  durch  den  Partner  zugelassen  wurde.

 10.6.8  Defekte,  die  infolge  einer  ungeeigneten  Medium  im  primären  Erd-              Kollektorkreis,  ungeeignete  chemische  Zusammensetzung  des  Wassers  auch von  einer  Quelle  oder  ein  ungeeignetes  Medium  im  sekundären  Heiz-oder  Kühlkreis  entstanden  sind  (Beschädigung  der  Wärmetauscher/  Pumpen  auf  der  Verdampfer/  Verflüssiger-  Seite);

 10.6.9  Defekte  und  Schäden  als  Folge  der  Einwirkung  von  chemischen  oder aggressiven  Substanzen;

10.6.10  Schäden,  die  durch  höhere  Gewalt,  äußere  Einflüsse  oder  natürliche  Ereignis verursacht  werden

10.6.11  Mängel,  die  als  Folge  einer  Veränderung  der  Phasen-  Reihenfolge,  Überlastung  oder  Unterspannung  im  Netz  oder  falschen  Anschluss  bzw.  fehlende  Verbindung  von  Lastmanagement-Signalen  entstanden  sind;

10.6.12  Produkte,  die  mit  vorübergehenden,  veränderlichen  Stromanschlüssen   verbunden  sind;

10.6.13  Produkte,  die  nicht  entsprechend  der  vorgegebenen  Empfehlungen  von  WP  HEATER  in  Betrieb  genommen  wurden;

10.6.14  Wärmepumpen,  die  durch  den  Partner  außerhalb  seines  Zuständigkeitsgebietes  installiert  wurden;

10.7  Es  können  nicht  als  Garantie-Reparaturen  anerkannt  werden:

10.7.1  Die  Einstellung  von  Parametern  der  Steuerung  der  Wärmepumpe  oder  der Steuerung  von  Komponenten,  die  mit  ihr  verbunden  sind  bzw.  die  Einweisung  des    Endbenutzers  in  die  Bedienung;

10.7.2  Störungen,  Veränderungen,  Reparaturen  oder  Änderungen  in  /  an  Produkten,  die  nicht  Gegenstand  der  Lieferung  von  WP  HEATER  waren  oder  sind;

10.7.3  Entlüften,  Nachfüllen  von  Wasser  oder  Frostschutzmittel-  Mischung  im primären  Kollektorkreis  oder  die  Reinigung  des  Filters  für  Verunreinigungen  im  primären  oder  Heizungs-  bzw.  Kühlkreis.

11. Garantieanspruch anmelden

11.1    Hat  ein  Partner  einen  Defekt  des  Produktes  während  der  Garantiezeit  identifiziert    und  will  einen  Gewährleistungsanspruch  geltend  machen,  muss  er  wie  folgt vorgehen:

Es  ist  eine  Beschreibung  und  das  Ausmaß  des  Mangels  (Mängelbeschreibung durch  den  Endbenutzer  als  Nachweisdokument)  und  eine  eindeutige  Identifizierung  des  Produkts,  d.h.  die  Produktions-und  Auftragsnummer  (Bestell-)  Nummer  an warranty@wpheater.com  zu  schicken;

für  einen  Mangel  an  eine  Wärmepumpe:

  • eine Kopie  eines  ordnungsgemäß  ausgefüllten  Inbetriebnahme  Dokuments
  • Nachweis  der  Übergabe  und  der  Bestätigung  der  Leistungserbringung
  • Maschinenraum Anschlussdiagramm

An warranty@wpheater.com  insofern  diese  Dokumente  nicht  bereits  als Bestandteil  einer  Anfrage  für  eine  erweiterte  Garantie  gesendet  wurden;

für  eine  Wärmepumpe,  die  mit  dem  Internet  verbunden  ist:

an warranty@wpheater.com  falls  dies  im  Vorfeld  noch  nicht geschehen  ist.

 11.2    Der  Defekt  wird  von  der  technischen  Abteilung  bei  WP  HEATER  geprüft  und  eine Entscheidung  über  Ansprüche  aus  der  Garantie  innerhalb  von  30  Tagen  an  Hand der  eingereichten  Unterlagen  getroffen.  Falls  erforderlich,  wird  die  technische  Abteilung  weiteren  Informationen  oder Unterlagen  zur  Prüfung  anfordern.

11.3      Ist  ein  Mangel  als  Garantie  anerkannt  worden,  gewährt  WP  HEATER  dem  Partner die  Garantie  entsprechend  der  Garantiebedingungen.

12. Beenden der Wirksamkeit  der  Vereinbarung

12.1    Die  Vertragsparteien  können  die  gegenseitige  Zusammenarbeit  während  der  Dauer    des  Vertrages  durch  schriftliche  Vereinbarung  aufheben.

12.2  WP  HEATER  kann  vom  Vertrag  zurücktreten,  wenn:

–  Konkurs  wurde  über  das  Vermögen  des  Partners  oder  der  Partner  erklärt  worden  oder  Insolvenz  bzw.  Liquidation  des/der  Partner  eingetreten  ist.  Der  Partner  ist verpflichtet,  dies  unverzüglich  WP  HEATER  mitzuteilen;

–  wenn  die  Partner  mit  der  Erfüllung  ihrer  vertraglichen  Verpflichtungen  in  Verzug sind.  In  diesem  Fall  wird  jede  Verzögerung  von  mehr  als  30  Kalendertagen  als  grobe  Verletzung  seiner  vertraglichen  Pflicht  durch  den  Partner  angesehen;

–  der  Partner,  trotz  schriftlicher  Verwarnung,  seine  Arbeit  unprofessionell  oder  in Konflikt  mit  den  Anweisungen  von  WP  HEATER  ausführt,  um  seinen  Verpflichtungen  nachzukommen,  fehlerhafte  Materialien  oder  andere  Materialien  als die  zugelassenen  nutzt  oder  Schäden  am  Handelsnamen  von  WP  HEATER  auf dem  Markt  oder  in  einer  anderen  Art  und  Weise  verursacht.

 12.3    Der  Partner  kann  im  Falle  von  grober  und  wiederholter  Verletzung  vertraglicher Verpflichtungen durch WP HEATER, nach vorheriger Mahnung  in  schriftlicher  Form und der  Gewährung  einer  angemessenen  Frist  zur  Nachbesserung,  vom  Vertrag  zurückzutreten.

13. Streitigkeiten, Schiedsverfahren

13.1  Die  Vertragsparteien  treffen  alle  Maßnahmen,  um  Streitigkeiten  und Meinungsverschiedenheiten,  die  auf  einem  bestehenden  Vertrag  oder  in  Bezug  dazu  entstehen,  auf  gütliche  Weise,  durch  Verhandlungen  zu    beheben.

13.2  Sofern  die  Vertragsparteien  nicht  zu  einer  Einigung  kommen,  so  sind  alle Streitigkeiten  aus  diesem  Vertrag  und  in  Bezug  auf  sie  nach  dem  Gesetz  der  Bundesrepublik  Deutschland  in  deutscher  Sprache  mit  endgültiger  Entscheidung  durch  das  Schiedsgerichts  der  Bundesrepublik  Deutschland  und   deren  Verordnungen  durch  einen  einzigen  Schiedsrichter  der  durch  den Vorsitzenden  des  Schiedsgerichts  bestellt  wurde  zu  entscheiden.

13.3  Die  Entscheidung  des  Gerichts  ist  endgültig  und  bindend  für  beide  Parteien,  Sie  sind verpflichtet  diese  zu  respektieren.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Diese  AGLB  bilden  einen  untrennbaren  Bestandteil  jedes  Vertrages  über  die Zusammenarbeit,  Kaufvertrag  oder  Werkvertrag  eingegangenen  zwischen  WP HEATER  und  dem  Partner.

14.2 Diese  AGLB  treten  in  Kraft  mit  Wirkung  an  dem  Tag  ihrer  Platzierung  auf  der

Webseite:  www.wpheater.de.

Etwaige  Änderungen  oder Ergänzungen  der  AGLB  müssen  auf  die  gleiche  Weise  mindestens  1  Monat  vor  ihrem  in  Kraft  treten  veröffentlicht  werden.

Radebeul,  15.  Januar  2023

Im  Namen  von  WP  HEATER:  gez.  Volkmar  Philipp

Veröffentlicht auf www.wpheater.de am 19.Januar 2023

Gültig  ab  19.  Februar  2023.