Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
(im weiteren AGLB)
1. Einführung
1.1 Dieses Dokument stellt einen untrennbaren Bestandteil jedes Kooperations- Vertrages, Kaufvertrages oder Werkvertrages (nachfolgend “Vertrag”) dar, der zwischen WP HEATER Volkmar Philipp und dem Partner eingegangen wird. Es dient dazu, die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien zu bestimmen. Die Bestimmungen der AGB sind für beide Vertragsparteien bindend, soweit nicht im Einzelfall gesonderte Vereinbarungen geschlossen werden.
2. Begriffsdefinition
2.1 Unter Waren werden Wärmepumpen, Zubehör von Wärmepumpen (Speicher, Boiler usw.) und andere entsprechende Produkte des Angebotes zum festgelegten Zeitpunkt und entsprechend der aktuell gültigen Preisliste von WP HEATER verstanden.
2.2 Das Datum oder der Zeitpunkt der Übergabe der Waren an den Partner wird in allen Fällen als das Datum bzw. der Zeitpunkt der Annahme der Ware durch den Partner oder eine vertraglichen Beförderer am Ort der Übergabe der Ware verstanden.
2.3 Als Ort der Übergabe der Ware an den Partner wird in allen genannten Fällen das Lager von WP HEATER in 01689 Weinböhla, Ehrlichtweg 3-9, Deutschland verstanden.
2.4 Der Zeitpunkt der Übergabe an den Endanwender wird in allen Fällen als das Datum der offiziellen Inbetriebnahme einer funktionierenden Installation, deren Komponenten einschließlich einer Wärmepumpe für die dauerhafte Benutzung durch den Endanwender verstanden.
3. Preise
3.1 Der Preis der Ware wird anhand der aktuell gültigen WP HEATER Export-Preisliste, die auf www.wpheater.de veröffentlicht ist und der gültigen Rabatt- Vereinbarung zwischen
WP HEATER und dem jeweiligen Partner ermittelt und ab Bestätigung einer Bestellung durch WP HEATER, als gültig vereinbart. Die Rabatt-Liste enthält den Nachlass auf die jeweils gültige Export- Preisliste, die WP HEATER dem Partner vereinbarungsgemäß gewährt.
3.2 Die Export- Preisliste stellt den empfohlenen Endkundenpreis vom Lieferant WP HEATER dar, dient der Ermittlung des Einkaufspreises für den Partner, ist aber für dessen Weiterverkauf nicht bindend.
3.3 Der Preis einer Ware wird als Ex Works (ab Werk) aus dem Lager der WP HEATER in
01689 Weinböhla, Ehrlichtweg 3-9, Deutschland bestimmt.
3.4 Sobald WP HEATER die Export Preisliste oder die Rabatt Liste ändert, kann der Partner nach schriftlichem Erhalt dieser Änderung, Waren nach der bisherigen Export-Preisliste und Rabatt-Liste für die folgenden 30 Tage bestellen.
3.5 Insofern sich WP HEATER und der jeweilige Partner auf einem speziellen Preis der Waren einigen, muss diese Vereinbarung schriftlich in einem Vertrag vorgenommen werden.
4. Bestellung von Waren, Auftragsbestätigung, Übergabe von Waren und Leistungsbedingungen, Versand
4.1 Der Partner sendet seine Bestellung für Waren ausschließlich an die folgende Emailadresse: order@wpheater.de
4.2 Der Partner sendet seine Aufträge an WP HEATER ausschließlich auf dem gültigen Formular, in dem eine genaue Spezifikation der bestellten Ware nach Bestell- Codes anzugeben ist, der gewünschte Liefertermin und für jede Wärmepumpe, die vollständige Installationsadresse und den Namen des Endkunden, einschließlich Telefon-und E-Mail-Kontakt zu diesem Endkunden. Das Bestellformular ist auf der Internetseite von WP HEATER: www.wpheater.de veröffentlicht.
4.3 WP HEATER bestätigt die Bestellung des Partners und ein realistisches Datum für die Waren-Übergabe an den Partner per E-Mail in der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach dem Tag des Eingangs der Bestellung. Ist eine Bestellung unvollständig oder unrichtig ausgefüllt, so wird WP HEATER diese zur Berichtigung an den Partner zurücksenden.
Die Frist für die Lieferung der bestellten Ware beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch WP HEATER.
4.4 Bei Bezahlung der Ware mittels Vorauszahlungen, bestätigt mit der Bestellung, ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Partner an den fristgemäßen Eingang des Vorschusses gebunden. Gibt es eine Verzögerung bei der Zahlung von Vorauszahlungen, erfolgt die Verschiebung der Warenübergabe automatisch im selben Maße wie die Verzögerung der Zahlung.
4.5 Eine bestätigte Bestellung ist verbindlich für beide Vertragsparteien und kann nicht einseitig geändert werden. Wird eine Änderung an einer bestätigten Bestellung durch den Partner gefordert und beiderseits geprüft und genehmigt, kann dies dazu führen, dass die Laufzeit bis zur Übergabe der Ware an den Partner entsprechend verlängert wird.
4.6 Der Ort der Übergabe / der Annahme der Ware zum / vom Partner oder des vertraglichen Beförderers, d.h. der Ort der Leistung, ist das Lager von WP HEATER in
01689 Weinböhla, Ehrlichtweg 3-9, Deutschland.
4.7 Steuerpflicht bezüglich der Lieferung wird am Tag der Übergabe der Ware an den Partner am Ort der Übergabe der Ware an den Partner in Gang gesetzt.
4.8 Die Ware kann durch eine vertraglichen Transporteur, durch die eine oder andere der Vertragsparteien oder durch den Partner in Person übernommen werden. Sofern nichts anderes vereinbart, werden die Transportkosten durch den Partner gezahlt.
4.9 Die Anzahl der Bestandteile der Lieferung, die Bestellung des Versands, muss eine eindeutige Liefer- und Beförderungsdokumentation ausweisen, die mit der jeweiligen Auftrags-und Job Nummer identifiziert werden kann.
4.10 WP HEATER gewährleistet eine sachgerechte Verpackung der Waren, so dass die Ware während des Transports nicht beschädigt werden kann. WP HEATER kann auf Anfrage, gegen eine Gebühr, auch für zusätzliche Anforderungen an das Verpacken von Gütern sorgen.
4.11 Die folgenden Dokumente werden mit jeder Wärmepumpe geliefert:
– Konformitätsbescheinigung;
– grundlegenden technischen Daten bezüglich der Wärmepumpe;
– kältetechnische-, hydraulische und elektrischen Zeichnungen die Wärmepumpe betreffend;
– Montageanleitung;
– Anweisungen für die Steuerung;
– Service- und Inbetriebnahme- Buch.
4.12 Es wird ein Warenbegleitschein (Lieferschein) für alle Waren mit an den Partner übergeben. Dieser wird an den Transporteur übergeben oder, im Fall der Abholung durch eine Person in Vertretung des Partners an diese und wird gleichzeitig auf der Verpackung der Ware angebracht.
4.13 Der Partner ist voll verantwortlich für die Versicherung der Waren gegen Schäden während des Versands. Wenn WP HEATER den Versand der Ware veranlasst, muss der Partner schriftlich, rechtzeitig vor jeder Transportanforderung über die zu tätigende Versicherung der Güter während des Transports informieren.
4.14 Das Eigentum an den Waren und Ausrüstungen die auf Grund eines Vertrages an den Partner geliefert wurden, geht mit dem vollständigen Eingang der Zahlung des Kaufpreises auf das Konto von WP HEATER, an den Partner über.
4.15 Bei der Durchführung von Arbeiten und Dienstleistungen zu denen WP HEATER ermächtigt ist, ist in Ausnahmefällen, um die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen oder eines Teils davon sicherzustellen, WP HEATER berechtigt, die Verpflichtungen im Namen von WP HEATER durch eine dritte Person erfüllen zu lassen. In einem solchen Fall ist WP HEATER verpflichtet, den zuständigen Partner ohne Zeitverzug zu informieren und die Rechte und Pflichten aus dem, mit dem Partner eingegangen Vertrag an Dritte zu übertragen und die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen zu lassen.
5. Bedingungen für Zahlung und Abrechnung
5.1 Der Partner zahlt die erste Vorauszahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises der Bestellung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Bestätigung der Bestellung durch WP HEATER. Den Zeitpunkt der Zahlung versteht sich als das Datum, an dem der Betrag dem Konto von WP HEATER gutgeschrieben wurde.
5.2 Der Partner zahlt den Restbetrag, d.h. 50% des Gesamtpreises der Bestellung als zweite Vorauszahlung vor dem Versand der bestellten Waren an WP HEATER, vor dem Zeitpunkt der Waren-Übergabe an den Partner oder dessen beauftragten, bzw. einen Transporteur. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt das Datum, an dem der Betrag dem Konto von WP HEATER gut geschrieben wurde.
5.3 Stehen die Waren bereit, um an den Partner übergeben zu werden und ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware, der von WP HEATER bestätigt wurde, vergangen, ist WP HEATER berechtigt, die Zahlung der Restsumme zu verlangen, d.h. 50% des vollen Preises der Bestellung innerhalb von weiteren 14 Tagen oder vor der nun verspäteten Übergabe der Ware, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
5.4 Der Partner erhält jeweils eine Rechnung für beide Vorauszahlungen von WP HEATER mit der Auftragsbestätigung
5.5 WP HEATER stellt eine Gesamtrechnung aus, die die Vorauszahlungsrechnungen des Partners an WP HEATER, nach der Übergabe der Ware an den Partner, ersetzt.
5.6 Wenn die erste oder zweite Vorauszahlung innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Zahlung durch den Partner nicht erfolgt, wird die Bestellung storniert und WP HEATER kann dem Partner eine Stornogebühr nach Abs. 6.3 dieser AGLB auferlegen.
5.7 WP HEATER und der Partner können andere Bedingungen der Zahlung in einem Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen, schriftlich festsetzen.
6. Vertragsstrafen
6.1 Bei Überschreiten der Fälligkeit der Rechnungen für Vorauszahlungen oder sonstiger Rechnungen durch den Partner, ist WP HEATER berechtigt, dem Partner eine Vertragsstrafe von 0,05% für jeden Tag des Verzugs zu berechnen.
6.2 Im Falle der Nichteinhaltung der bestätigten Warenübergabe durch WP HEATER an den Partner um mehr als 7 Tage, ist der Partner berechtigt, WP HEATER eine Vertragsstrafe von 0,05% für jeden weiteren Tag der Verzögerung zu berechnen.
6.3 Bei Stornierung einer bestätigten Bestellung entsprechend Abs. 5,6 dieser AGLB, zahlt der Käufer dem Verkäufer eine Stornogebühr von 5% des Bestellwertes.
7. Territorium, Exklusivität
7.1 Das Territorium ist zu verstehen, als die Region, in der die Partner aktive Handelstätigkeit mit WP HEATER Waren und Produkten durchführt. Der Partner muss in der Lage sein, alle kaufmännischen und technischen Dienstleistungen für den Verkauf von Waren gewährleisten zu können .
7.2 WP HEATER und der Partner können in einem Vertrag das geografische Gebiete bestimmen, in dem WP HEATER dem Partner Exklusivität in der Zusammenarbeit anbietet, d.h. WP HEATER darf auf dem in Frage kommenden Gebiet nicht mit anderen Partnern kooperieren.
7.3 Die Exklusivität erlischt automatisch am 30. Juni des Folgejahres, in dem der Partner weniger Wärmepumpen von WP HEATER kauft, als für das vorangegangene Kalenderjahr als Anzahl der zu kaufenden Wärmepumpen vertraglich vereinbart wurde.
7.4 Eine Exklusiv- Vertrag kann schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden.
8. Geschäftliche und Marketingaktivitäten
8.1 Der Partner sorgt in seinem Territorium für solche geschäftliche und Marketing- Aktivitäten, welche ein maximales wirtschaftliches Ergebnis im Verkauf der Waren erreichen.
8.2 WP HEATER gewährt dem Partner maximal mögliche wirtschaftlichen und Marketing-Unterstützung für seine kommerziellen und Marketing Aktivitäten.
8.3 Jede Art finanzieller Beteiligung seitens WP HEATER in diesen Geschäfts-und Marketing-Aktivitäten wird individuell besprochen und nach Vereinbarung schriftlich bestätigt.
8.4 Der Partner ist verpflichtet, WP HEATER einen vollständig ausgefüllten “Marketing Report” für das jeweilige Kalenderjahr mit angeforderten Unterstützungsterminen zu schicken.
8.5 Der Partner ist verpflichtet, WP HEATER schriftlich über aktuelle Zusammenarbeit mit einem konkurrierenden Hersteller von Wärmepumpen zu informieren.
9. Installation, Inbetriebnahme, Übergabe der Arbeit, Internet-Anschluss, Wartung
9.1 Der Partner sorgt für die Installation, Inbetriebnahme, Ordnungsmäßigkeit der Arbeit, Übergabe und Wartung der Produkte unabhängig vom Endkunden. Ferner gewährleistet er eigenständig die Verbindung der Wärmepumpe mit dem Internet. Der Partner gewährleistet, dass alle diese Tätigkeit im eigenen Namen, auf eigene Kosten und in Übereinstimmung mit der technischen Dokumentation, der WP HEATER Installationsanleitung und den Anweisungen von WP HEATER in einer solchen Qualität ausgeführt werden, dass der gute Handelsnamen und die Marke WP HEATER nicht in irgendeiner Weise beschädigt werden.
9.2 Der Partner trägt die volle Verantwortung für seine Tätigkeit entsprechend Abs. 9.1. Der Partner sorgt für die entsprechende Verantwortung in seinem eigenen Unternehmen oder durch Personen, die geschult und autorisiert von WP HEATER oder deren Partner, wurden. Wo der Partner nicht in der Lage, ist diese Aktivitäten zu gewährleisten, kann dies in Ausnahmefällen, von WP HEATER übernommen werden, die im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit entstehenden Kosten werden dem Partner berechnet.
9.3 Unter Inbetriebnahme einer Wärmepumpe versteht man die Überprüfung der gesamten Installation, die Inbetriebnahme Aktivierung der Wärmepumpe und die anschließende Messung und Dokumentation der Werte in das Inbetriebnahme Handbuch.
9.4 Der Inbetriebnahme Nachweis ist ein Standard- WP HEATER Dokument und auf der WP HEATER Internetseite www.wpheater.de, verfügbar. Sinn dieser Tätigkeit ist es, die erforderliche Qualität der Arbeit zu gewährleisten und zu dokumentieren, dass die Wärmepumpe unter Standard-Arbeitsbedingungen arbeitet.
9.5 Im Nachweis der Übergabe und mit der Bestätigung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer dokumentiert der Endbenutzer die Übernahme der Wärmepumpe und Akzeptanz der ausgeführten Arbeit.
9.6 Der Nachweis der Übergabe und die Bestätigung der Leistungserbringung beschreibt die vertragsgemäß durchgeführten Arbeiten, eine Liste aller übergebenen Dokumente (z. B. Design-Projekt, Wärmeverlust Berechnung, Druck Prüfbericht etc.) und bestätigt die Funktion der Wärmepumpe im Betrieb. Er enthält gegebenenfalls eine Liste von geringfügigen Mängeln und Nacharbeiten, wenn diese auftreten sollten. Der Nachweis der Übergabe und die Bestätigung der Leistungserbringung ist kein Standard-WP HEATER-Dokument und wird durch die Partner nach Bedarf erstellt.
9.7 Der Partner archiviert eine Kopie des Nachweises der Übergabe und die Bestätigung der Leistungserbringung in seiner Dokumentation und ist verpflichtet, diese für die gesamte Dauer der Gewährleistungsfrist des Endbenutzers verfügbar zu haben. Im Falle eines Garantieanspruchs und auftretendem Klärungsbedarf bildet es die Grundlage für Garantieansprüche gegenüber WP HEATER.
9.8 WP HEATER ist berechtigt, entweder selbst oder durch eine andere Person, eine Inspektion der Qualität der Arbeit und Dienstleistungen der Partner durchzuführen und die Zufriedenheit der Endkunden mit diesen Diensten zu überprüfen. Im Fall von schwerwiegenden oder wiederkehrenden Mängeln kann WP HEATER aus seinem Vertrag mit dem Partner, mit sofortiger Wirkung zurücktreten.
10.Garantie
10.0.1 WP HEATER gewährt eine Garantie auf die gelieferte Ware, gemäß den festgelegten und vorgesehenen Bestimmungen und Bedingungen in diesem Dokument.
10.1 Garantiedauer und grundsätzliche Informationen
10.1.1 Eine Standard-Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Partner wird auf alle geliefert Waren, mit Ausnahme von Wärmepumpen, gewährt.
10.1.2 Auf alle WP HEATER Wärmepumpen ist eine Standard-Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Endverbraucher, bei nicht mehr als 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Partner, vorgesehen.
10.1.3 WP HEATER bietet eine Garantie von 4 Jahren, d.h. 48 Monate ab dem Datum der Übergabe an den Endverbraucher und nicht mehr als 54 Monate ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Partner auf Wärmepumpen, für die der Partner die Bedingungen zur Anerkennung eine speziellen erweiterten Garantie erfüllt.
10.2 Definition und Umfang der Garantie
10.2.1 Eine Standard-Gewährleistung nach Abs. 10.1.1 und 10.1.2 und die spezielle erweiterte Garantie auf Wärmepumpen nach Abs. 10.1.3 dieses Dokumentes beziehen sich auf Mängel, Störungen und funktionelle Eigenschaften der gelieferten Waren, die nicht Gegenstand einer Einschränkung der Garantie (siehe Punkt 5 dieses Dokuments) sind.
10.2.2 Räumt WP HEATER eine Garantie ein, deckt diese WP HEATER Gewährleistung die kostenfreie Lieferung eines neuen Ersatzteils, inkl. Versand, an den Unternehmenssitz des Partners oder an die Adresse der Installation der Wärmepumpe. Sofern die Vertragsparteien einverstanden sind, kann der Partner das neue Ersatzteil selbst beschaffen und WP HEATER wird im Falle eines anerkannten Garantieanspruches die Kosten übernehmen. Diese Vorgehensweise bedarf der vorherigen Absprache.
10.2.3 WP HEATER berechtigt zu fordern, dass das defekte Teil zur Beurteilung oder zur anschließenden Diskussion mit den Hersteller an WP HEATER geschickt wird, so hat der Partner das defekte Ersatzteil an WP HEATER zu senden. Die Kosten dieser Reparatur werden ebenfalls durch die Garantie abgedeckt.
10.2.4 Ist der Partner nicht in der Lage, das defekte Teil auf Anfrage zurück an WP HEATER zu schicken, so wird auf dieses Teil keine Garantie gewährt.
10.3 Bedingungen zur Gewährung einer Standard-Garantie auf Waren, ausgenommen bei Wärmepumpen
10.3.1 Die Ware muss nach den Regeln des Herstellers oder von WP HEATER installiert werden.
10.3.2 Der Partner darf keine rückständigen Zahlungen gegenüber WP HEATER haben, deren Fälligkeitsdatum überschritten wurde.
10.4 Bedingungen zur Bereitstellung einer Standard-Garantie auf Wärmepumpen
10.4.1 Der Partner ist verpflichtet, die folgenden Nachweise bezüglich der installierten Wärmepumpe aufzubewahren:
– Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Inbetriebnahme Dokument;
– Nachweis der Übergabe und der Bestätigung der Leistungserbringung;
– Ein Maschinenraum- Anschlussplan
10.4.2 Der Partner darf keine rückständigen Zahlungen für eine Wärmepumpe gegenüber WP HEATER haben, deren Fälligkeitsdatum überschritten wurde.
10.4.3 Der Partner sorgt dafür, dass der Endbenutzer die folgenden Dokumente spätestens am Tag der Übergabe erhält:
– Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Inbetriebnahme Dokument;
– Nachweis der Übergabe und der Bestätigung der Leistungserbringung;
– Ein Service-Handbuch;
– Einweisung in die Bedienung der Wärmepumpe oder gegebenenfalls die auszuführenden Tätigkeiten.
10.4.4 Der Partner erklärt dem Endverbraucher, seinen Geschäftspartnern und Kunden eindeutig und schriftlich die Garantiebedingungen. Er muss dies auf Anfrage gegenüber WP HEATER bestätigen können.
10.4.5 Voraussetzung für die Bereitstellung einer Garantie für Sole-Wasser und Wasser-Wasser-Wärmepumpen ist die richtige Dimensionierung der Energiequelle nach WP HEATER Regeln, so dass das Gerät unter Standardbedingungen arbeiten kann.
10.4.6 Voraussetzung für die Bereitstellung einer Garantie für alle Typen von Wärmepumpen ist richtige Auslegung des Gerätes bezüglich des Wärmebedarfes des Gebäudes, die richtige Auswahl der Größe des Pufferspeichers, des Warmwasserspeicher und seines internen Wärmetauschers bzw. eines externen Wärmetauscher, Wärmetauschers, dem die Heizleistung der Wärmepumpe zugeführt wird und ausreichende Frostschutzmaßnahmen.
10.4.7 Nur der Partner oder ein Unternehmen, das trainiert und autorisiert durch WP HEATER oder eines Partners wurde, ist berechtigt eine WP HEATER Wärmepumpe zu installieren, in Betrieb zu nehmen oder zu reparieren.
10.4.8 Der Partner ist verpflichtet, die Liste der geschulten und autorisierten Personen und Firmen im Sinne des vorstehenden Absatzes dieses Vertrags zu aktualisieren und diese Liste auf Anfrage an WP HEATER zu übermitteln.
10.4.9 Festgestellte Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden. Etwaige Mehrkosten, die sich aus einer ungerechtfertigten Verzögerung in der Berichterstattung der Mängel ergeben, werden nicht durch die WP HEATER Garantie abgedeckt.
10.4.10 Indirekte und Folgeschäden, die ihren Ursprung in der Installation und dem Betrieb der Anlage haben, sind nicht von der Garantie abgedeckt.
10.5 Bedingungen für eine erweiterte Garantie auf Wärmepumpen
10.5.1 Die Bedingungen für die Gewährung einer erweiterten Garantie auf Wärmepumpen unter Ziffer 10.1.3 dieses Dokuments sind an die Erfüllung aller Bedingungen, unter Abs. 10.4 dieses Dokuments gebunden.
10.5.2 Weitere grundlegende Voraussetzungen die für die Anerkennung einer erweiterten Garantie auf eine Wärmepumpe erforderlich sind.
Es sind in der Reihenfolge nachzuweisen:
– Ein Service-Handbuch;
– Einweisung in die Bedienung der Wärmepumpe oder gegebenenfalls die auszuführenden Tätigkeiten.
– eine Kopie eines ordnungsgemäß ausgefüllten Inbetriebnahme Dokuments
– Nachweis der Übergabe und der Bestätigung der Leistungserbringung
– Maschinenraum Anschlussdiagramm
und an die Emailadresse: warranty@wpheater.com innerhalb von 10 Tagen nach dem Zeitpunkt der Übergabe an den Endverbraucher senden.
Die funktionsfähige Verbindung der Wärmepumpe mit dem Endverbraucher ist herzustellen und spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme an WP HEATER die Daten für das Einloggen in den funktionierenden Zugang zu dieser Wärmepumpe durch das Internet, zu übermitteln.
10.5.3 Gibt es Änderungen an den Parametern der Verbindung (z.B. IP-Adresse) ist der Partner verpflichtet, WP HEATER über diese Änderung nachweisbar, unverzüglich zu informieren. Ebenso ist der Partner verpflichtet, WP HEATER aktuelle Kontaktinformationen zu liefern.
10.5.4 WP HEATER ist ermächtigt, die ordnungsgemäße Verbindung der Wärmepumpe mit der Internet-Anwendung zu überprüfen. Im Falle der Unterbrechung der Verbindung oder einer Veränderung, die es unmöglich macht, den Betrieb der Wärmepumpe zu überwachen, ist WP HEATER berechtigt, unverzügliche Wiederherstellung der Verbindung durch den Partner zu verlangen. Ist die funktionierende Verbindung nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der nachweisbaren Aufforderung von WP HEATER wiederhergestellt, erlischt die erweiterte Garantie, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.
10.5.5 WP HEATER gewährt keine erweiterte Garantie auf eine Wärmepumpe, deren Gesamtleistung einen Wert von 50 KW oder einer Anlage, bei der ein Investor und der Betreiber der Wärmepumpe eine juristische Person ist, es sei denn mit WP HEATER ist vertraglich etwas anderes vereinbart.
10.6 Einschränkung der Gewährleistung für Produkte. Die Garantie gilt nicht für:
10.6.1 Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung und Handhabung eingetreten sind.
10.6.2 Mängel, die durch Nichtbeachtung der Installationsanweisungen von WP HEATER entstanden sind und der Verwendung für andere Zwecke als die vorgeschriebenen;
10.6.3 Mängel, die infolge fehlerhaften Betriebes entgegen der Betriebsanweisung entstanden sind;
10.6.4 falsche Projektierung, falsche Dimensionierung der Heizleistung bezogen auf den Wärmebedarf;
10.6.5 Mängel, die infolge fehlerhafter Verbindung zum System oder einen Mangel des Systems, der die Einhaltung der vorgeschriebenen Betriebs- und technischen Bedingungen für das reibungslose Funktionieren der Produkte, verhindert.
10.6.6 Schäden als Folge unsachgemäßer Eingriffe durch Unbefugte;
10.6.7 Produkte, die von einem Unternehmen installiert oder in Betrieb genommen wurden, das nicht trainiert und von WP HEATER oder durch den Partner zugelassen wurde.
10.6.8 Defekte, die infolge einer ungeeigneten Medium im primären Erd- Kollektorkreis, ungeeignete chemische Zusammensetzung des Wassers auch von einer Quelle oder ein ungeeignetes Medium im sekundären Heiz-oder Kühlkreis entstanden sind (Beschädigung der Wärmetauscher/ Pumpen auf der Verdampfer/ Verflüssiger- Seite);
10.6.9 Defekte und Schäden als Folge der Einwirkung von chemischen oder aggressiven Substanzen;
10.6.10 Schäden, die durch höhere Gewalt, äußere Einflüsse oder natürliche Ereignis verursacht werden
10.6.11 Mängel, die als Folge einer Veränderung der Phasen- Reihenfolge, Überlastung oder Unterspannung im Netz oder falschen Anschluss bzw. fehlende Verbindung von Lastmanagement-Signalen entstanden sind;
10.6.12 Produkte, die mit vorübergehenden, veränderlichen Stromanschlüssen verbunden sind;
10.6.13 Produkte, die nicht entsprechend der vorgegebenen Empfehlungen von WP HEATER in Betrieb genommen wurden;
10.6.14 Wärmepumpen, die durch den Partner außerhalb seines Zuständigkeitsgebietes installiert wurden;
10.7 Es können nicht als Garantie-Reparaturen anerkannt werden:
10.7.1 Die Einstellung von Parametern der Steuerung der Wärmepumpe oder der Steuerung von Komponenten, die mit ihr verbunden sind bzw. die Einweisung des Endbenutzers in die Bedienung;
10.7.2 Störungen, Veränderungen, Reparaturen oder Änderungen in / an Produkten, die nicht Gegenstand der Lieferung von WP HEATER waren oder sind;
10.7.3 Entlüften, Nachfüllen von Wasser oder Frostschutzmittel- Mischung im primären Kollektorkreis oder die Reinigung des Filters für Verunreinigungen im primären oder Heizungs- bzw. Kühlkreis.
11. Garantieanspruch anmelden
11.1 Hat ein Partner einen Defekt des Produktes während der Garantiezeit identifiziert und will einen Gewährleistungsanspruch geltend machen, muss er wie folgt vorgehen:
Es ist eine Beschreibung und das Ausmaß des Mangels (Mängelbeschreibung durch den Endbenutzer als Nachweisdokument) und eine eindeutige Identifizierung des Produkts, d.h. die Produktions-und Auftragsnummer (Bestell-) Nummer an warranty@wpheater.com zu schicken;
für einen Mangel an eine Wärmepumpe:
- eine Kopie eines ordnungsgemäß ausgefüllten Inbetriebnahme Dokuments
- Nachweis der Übergabe und der Bestätigung der Leistungserbringung
- Maschinenraum Anschlussdiagramm
An warranty@wpheater.com insofern diese Dokumente nicht bereits als Bestandteil einer Anfrage für eine erweiterte Garantie gesendet wurden;
für eine Wärmepumpe, die mit dem Internet verbunden ist:
an warranty@wpheater.com falls dies im Vorfeld noch nicht geschehen ist.
11.2 Der Defekt wird von der technischen Abteilung bei WP HEATER geprüft und eine Entscheidung über Ansprüche aus der Garantie innerhalb von 30 Tagen an Hand der eingereichten Unterlagen getroffen. Falls erforderlich, wird die technische Abteilung weiteren Informationen oder Unterlagen zur Prüfung anfordern.
11.3 Ist ein Mangel als Garantie anerkannt worden, gewährt WP HEATER dem Partner die Garantie entsprechend der Garantiebedingungen.
12. Beenden der Wirksamkeit der Vereinbarung
12.1 Die Vertragsparteien können die gegenseitige Zusammenarbeit während der Dauer des Vertrages durch schriftliche Vereinbarung aufheben.
12.2 WP HEATER kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
– Konkurs wurde über das Vermögen des Partners oder der Partner erklärt worden oder Insolvenz bzw. Liquidation des/der Partner eingetreten ist. Der Partner ist verpflichtet, dies unverzüglich WP HEATER mitzuteilen;
– wenn die Partner mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen in Verzug sind. In diesem Fall wird jede Verzögerung von mehr als 30 Kalendertagen als grobe Verletzung seiner vertraglichen Pflicht durch den Partner angesehen;
– der Partner, trotz schriftlicher Verwarnung, seine Arbeit unprofessionell oder in Konflikt mit den Anweisungen von WP HEATER ausführt, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, fehlerhafte Materialien oder andere Materialien als die zugelassenen nutzt oder Schäden am Handelsnamen von WP HEATER auf dem Markt oder in einer anderen Art und Weise verursacht.
12.3 Der Partner kann im Falle von grober und wiederholter Verletzung vertraglicher Verpflichtungen durch WP HEATER, nach vorheriger Mahnung in schriftlicher Form und der Gewährung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung, vom Vertrag zurückzutreten.
13. Streitigkeiten, Schiedsverfahren
13.1 Die Vertragsparteien treffen alle Maßnahmen, um Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die auf einem bestehenden Vertrag oder in Bezug dazu entstehen, auf gütliche Weise, durch Verhandlungen zu beheben.
13.2 Sofern die Vertragsparteien nicht zu einer Einigung kommen, so sind alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und in Bezug auf sie nach dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache mit endgültiger Entscheidung durch das Schiedsgerichts der Bundesrepublik Deutschland und deren Verordnungen durch einen einzigen Schiedsrichter der durch den Vorsitzenden des Schiedsgerichts bestellt wurde zu entscheiden.
13.3 Die Entscheidung des Gerichts ist endgültig und bindend für beide Parteien, Sie sind verpflichtet diese zu respektieren.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Diese AGLB bilden einen untrennbaren Bestandteil jedes Vertrages über die Zusammenarbeit, Kaufvertrag oder Werkvertrag eingegangenen zwischen WP HEATER und dem Partner.
14.2 Diese AGLB treten in Kraft mit Wirkung an dem Tag ihrer Platzierung auf der
Webseite: www.wpheater.de.
Etwaige Änderungen oder Ergänzungen der AGLB müssen auf die gleiche Weise mindestens 1 Monat vor ihrem in Kraft treten veröffentlicht werden.
Radebeul, 15. Januar 2023
Im Namen von WP HEATER: gez. Volkmar Philipp
Veröffentlicht auf www.wpheater.de am 19.Januar 2023
Gültig ab 19. Februar 2023.